Kategorien
Camping

Zelten im Wald – Regeln zum Wildcampen in Deutschland

Zelten im Wald – Regeln zum Wildcampen in Deutschland

Die Informationen auf dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und können diese auch nicht ersetzen. Abenteuer Outdoor (www.timo-wehrmann.de) übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen.

Die Übernachtung im Garten mag spannend sein. Ein ursprüngliches Erlebnis wie das Zelten im Wald bietet es jedoch nicht. Das Problem: Außerhalb deines eigenen Grundstücks darfst du nicht einfach dein Zelt aufschlagen. Genauer gesagt ist es sogar nur in Ausnahmefällen erlaubt. Reicht dir auch ein Schlafsack, dann sieht die rechtliche Lage schon besser aus. 

Im folgenden Gastbeitrag von bussgeldkatalog.org erfährst du alles, was du zum Biwakieren und wilden Campen in Deutschland wissen solltest.

Zelten im Wald

Was bedeutet wildes Campen?

Hinter dem Begriff des wilden Campens versteckt sich nichts weiter als eine Übernachtung in einem Zelt außerhalb dafür ausgewiesener Plätze. Verbringst du die Nacht hingegen ausschließlich im Schlafsack oder unter einem natürlichen oder selbst gebauten Schutzdach, dann biwakierst du. Diesen Unterschied solltest du dir unbedingt merken. Denn davon hängt unter anderem ab, ob du in der freien Natur schlafen darfst.

Doch das ist noch nicht alles. Denn die Gesetzesvorschriften sind nicht immer eindeutig und werden zu allem Überfluss auch noch von jedem Bundesland eigenständig festgelegt – teilweise sogar von Gemeinden. Beachten musst du neben dem Schutz der Natur zudem Sicherheitsbestimmungen und Eigentumsrechte. Damit du dich nicht selbst durch die vielen einzelnen Vorschriften kämpfen musst, habe ich für dich recherchiert.

Zelten im Wald – Die aktuelle Rechtslage

Einiges gilt doch deutschlandweit – so der Verbotsvorbehalt bei Übernachtungen in freier Natur. Danach darfst du überall im Zelt oder Biwak schlafen, sofern es keine anderweitigen Regelungen gibt. Doch davon gibt es viele.

Zunächst ist es nach §§ 20 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) grundsätzlich verboten, in den folgenden Gebieten zu übernachten:

● Naturschutzgebiete, Nationalparks

● Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate

● geschützte Küstenabschnitte, Dünen

● Jagdareale

● Landwirtschaftsflächen

Davon abgesehen gilt nach § 59 BNatSchG ein freies Betretungsrecht der freien Natur zum Zwecke der Erholung. Und was ist erholsamer als Schlaf? Doch die Erholung wird zeitlich begrenzt: So darfst du tagsüber kurz am Baumstamm die Augen schließen, aber nicht länger verweilen. An einer expliziten Definition der Dauer fehlt es allerdings. So bleibt es eine Grauzone zu wissen, wo „kurz“ endet und „länger“ beginnt. Fest steht, dass du mit dem Ausrollen des Schlafsacks für eine Übernachtung die Grenze überschreitest. Häufig findest du vor Ort weitere Hinweisschilder zum regionalen Wegegebot.

Hinweis: Bist du nicht sicher, ob du dich auf öffentlichem oder privatem Grund befindest, vermeide lieber Ärger und suche dir einen anderen Platz. Denn hier benötigst du die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers.

Wie erwähnt, legen die einzelnen Bundesländer ihre eigenen Regeln fest. Sie alle machen einen Unterschied zwischen Schlafen im Zelt und Biwakieren. Zudem wird noch einmal nach Wald und freier Landschaft unterschieden. Schauen wir uns drei Bereiche etwas näher an:

Zelten im Wald

Die Naturschutz- und Waldgesetze der einzelnen Bundesländer für Zelten im Wald könnten nicht unterschiedlicher sein. In einigen darfst du öffentlichen Wald nachts nicht einmal betreten, andere sind sehr viel kulanter. Genau 50 Prozent machen es dir schwer und einfach zugleich: Hier darfst du dich grundsätzlich nicht mit Zelt im Wald niederlassen. Zu ihnen zählen:

● Berlin

● Brandenburg

● Sachsen

● Sachsen-Anhalt

● Niedersachsen

● Hamburg

● Nordrhein-Westfalen

● Baden-Württemberg

Eine explizite Erlaubnis für eine Übernachtung mit Zelt erteilen dir Mecklenburg- Vorpommern in § 28 und Brandenburg in § 22 ihrer Naturschutzgesetze.

Ultraleicht Zelt: Der Innenraum des Vaude Taurus UL 2P

Zelten in freier Landschaft

Nach § 44 BNatSchG gelten sämtliche unbebauten Bereiche außerhalb eines Waldes als freie Landschaft. In diesen Fällen sind viele Regionen freizügiger mit ihrem lokalen Betretungsrecht. Zumindest findest du in Gesetzestexten von folgenden Bundesländern kein ausdrückliches Verbot:

● Berlin

● Hamburg

● Bayern

● Hessen

● Rheinland-Pfalz

● Nordrhein-Westfalen

Ein Verbot wiederum ist in folgenden Bundesländern ausdrücklich vorhanden:

● Niedersachsen

● Sachsen

● Sachsen-Anhalt

● Thüringen

● Saarland

Bremen verbietet dir das Zelten ausschließlich auf freien Feldern und nach § 49 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes darfst du dann zelten, gibt es keine lokalen Sonderregelungen, Schutzbestimmungen oder privatrechtliche Einwände.

Zelten im Wald

Zelten am Strand

Mit Zelt brauchst du es nirgends in Deutschland am Strand versuchen: Diese Art der Übernachtung ist länderübergreifend untersagt. Hier ist es besser einen von vielen Campingplätzen an der Küste aufzusuchen. Biwakieren allerdings darfst du in Einzelfällen.

Tipp: Suche hier nicht nach landesweiten Vorschriften, sondern erkundige dich direkt im zuständigen Gemeindebüro nach einer Erlaubnis zum Biwakieren.

Zelten im Wald: Halbwildes Campen

Nicht ganz so wild, aber besser als der eigene Garten sind vereinzelte Angebote einzelner Bundesländer für Übernachtungen abseits von Campingplätzen:

● Im Naturpark Pfälzer Wald darfst du nach Anmeldung auf ausgewiesenen Flächen wildcampen

● Schleswig-Holstein bietet 20 Übernachtungsmöglichkeiten in freier Natur

Unter anderem kannst du dort boofen: also unter Felsüberhängen oder in kleinen Höhlen schlafen

In allen Fällen gilt höchste Umsicht und Vorsicht – vor allem bei offenen Feuerstellen. Doch auch deinen Abfall solltest du keinesfalls irgendwo in der Natur liegen lassen.

Bußgelder

Hältst du dich nicht an die Vorschriften zum Zelten und Biwakieren in freier Natur, drohen dir Bußgelder. Abhängig von deinem Vergehen und dem betroffenen Gebiet reicht die Spanne von fünf bis zu 2.500 Euro. Details kannst du den jeweiligen Umwelt-Bußgeldkatalogen der Länder entnehmen. Aber am besten, du lässt es gar nicht erst soweit kommen!

Timo
Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner